Start-up Strategie der Bundesregierung steht

Das Bundeskabinett hat heute die Start-up Strategie beschlossen und den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums in den meisten Punkten bestätigt. Es ist zu begrüßen, dass erstmals eine Bundesregierung eine Strategie für dieses nicht nur der wirtschaftlichen Zukunft wichtige Feld vorgelegt hat. Zu einer Strategie gehört immer, dass vieles noch ausfüllungsbedürftig ist und noch entwickelt werden muss. Das hat aber auch den Vorteil, dass die Tür nicht verschlossen ist, sondern die Möglichkeit besteht, die Konkretisierung zu begleiten. BAND und die Angel Community werden diese Chance ergreifen und sich für Lösungen einsetzen, die auch den Frühphasenfinanzierungsmarkt stärken.

BAND begrüßt ausdrücklich, dass die Themen Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien in der Strategie eine weitaus größere Rolle spielen als noch im Koalitionspapier.

Nicht zu Unrecht liegt ein Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich der Finanzierung darin, Lösungen anzubieten, die geeignet sind, den ständigen Start-up Drain ins Ausland zu reduzieren. Dem Bereich Wachstumsfinanzierung wird daher breiter Raum gewidmet, wozu insbesondere der 10 Milliarden Zukunftsfonds und die Erleichterung von Börsengängen beitragen sollen.

Gleichwohl werden Business Angels schon im ersten Satz, der sich mit der Finanzierung von Start-ups befasst, als Element des Gesamtökosystems aus „Investoren, Business Angels, Gründenden und der Wissenschaft“ angesprochen.

Speziell für Angels wichtige Punkte

  1. Eine gute Nachricht ist: Das INVEST Programm wird neu aufgelegt, „um den Business-Angel-Markt in Deutschland weiter nachhaltig zu beleben“.  Diese Formulierung lässt hoffen, dass die Bedingungen nicht verschlechtert werden. Das Inkrafttreten wird zum   01.01.2023 „angestrebt“. Diese vorsichtige Formulierung wurde wohl im Hinblick auf die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung gewählt.  
  2. Große Erwartungen kann die Angels Szene an die Aussage knüpfen, im Fondsbereich ein neues Modul zu prüfen, mit dem junge innovative Unternehmen Finanzierungen erhalten sollen, die bislang keinen Zugang zu Venture Capital-Fondsfinanzierungen hatten. BAND hat immer betont, dass dieser Fonds in der frühen Phase ansetzen muss und Co-Ventures mit Angels vorsehen sollte. Denn die Erfahrungen mit derartigen Instrumenten sind durchweg positiv: schnelle Investmententscheidungen, sehr gute Performance und geringerer Personalbedarf auf der Fondsseite.
  3. Ähnliches gilt für die mehrfach angesprochene Förderung von Klima-, Nachhaltigkeits- und Deep Tech Start-ups über Fonds. Wenn in diesen zukunftsentscheidenden Bereichen in breitem Maße neuer Start-up Aufwuchs gefördert werden soll, ist die Nutzung des Angel Know-hows unverzichtbar.
  4. Die bestehenden und erfolgreichen Start-up-Finanzierungsinstrumente des ERP-Sondervermögens sollen im Bereich der Frühphase weitergeführt werden. „Dazu gehören u.a. die Maßnahmen in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds.“ Hier scheint Genaues noch zu klären zu sein. BAND wird auf die Kooperation mit Angels hinwirken.
  5. Dass Kapitalerhöhungen gesellschaftsrechtlich erleichtert werden sollen, entspricht einer alten Forderung von BAND, die insbesondere im Zusammenhang mit dem GESSI Standardvertrag “Finanzierungsrunde” immer wieder betont worden ist.
  6. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll  „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten, wie die Gestaltung im Einzelnen aussehen wird. Für die Nutzung international üblicher „Stock Options“, die den Mitarbeitern mehr finanziellen Bewegungsspielraum eröffnen, wären allerdings gesellschaftsrechtliche Änderungen erforderlich.
  7. Weiblich und divers aufgestellte Wagniskapitalfonds sollen gezielt finanziert werden, um einen Multiplikatoreffekt zu erzeugen und den Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen und diverse Start-up-Teams zu verbessern. BAND wird sich dafür einsetzen, dass dieser Fonds mit weiblichen Angels koinvestiert, zumal die Strategie zu Recht darauf hinweist, dass es zu wenige weibliche Business Angels gibt.
  8. Die Überlegung, Standardlösungen (zum Beispiel „IP for virtual shares“)  beim IP Transfer zu unterstützen, entspricht einem Vorschlag von BAND und ist sehr zu begrüßen. Auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle kann hilfreich sein. In diesem Punkt scheinen sich endlich Verbesserungen abzuzeichnen.

Sart-up-Strategie einer Bundesregierung (PDF)