Neu in 2020: „Der Exitzuschuss“ im Rahmen von INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Seit Anfang dieses Jahres können Business Angels den INVEST Exitzuschuss beantragen. Dabei handelt es sich um eine pauschale Kompensation der Steuern in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der bei der Veräußerung von INVEST geförderten Anteilen erzielt wurde. Dabei muss der Business Angel verschiedene Voraussetzungen erfüllen:  

  • Der Erwerb der veräußerten Anteile muss mit dem INVEST Erwerbszuschuss gefördert worden sein.
  • Der Erwerbszuschuss muss ab dem 01.01.2017 beantragt und
  •  die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten worden sein. Somit kann er erstmals in 2020 beantragt werden.
  • Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und
  • natürlichen Personen vorbehalten.

Der Exitzuschuss wurde im Zuge des Relaunches des INVEST-Programms 2017 als Ergänzung zum Erwerbszuschuss implementiert. Weitere Informationen sowie Links zu Antragsformularen finden Sie hier.