Ehevertragsklauseln in Beteiligungsverträgen

Die meisten Beteiligungsverträge enthalten eine sog. Ehevertragsklausel. Das gilt auch in abgemildeter Form auch für die GESSI Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (Nr. 14). Dabei geht es um die Verpflichtung für die Gründer, mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschließen, in dem der Zugewinn zumindest für die Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Zweck der Ehevertragsklausel ist, die Gesellschaft vor einem hohen Liquiditätsabfluss zu schützen und die freie Veräußerbarkeit der Geschäftsanteile sicherzustellen.

Bei Investor/innen und Gründer/innen ist die Klausel wenig beliebt, weil sie stark in das Privatleben eingreift. Diese Problematik haben Hans-Joachim Schwenke und Caroline Dressel zum Anlass genommen, die Notwendigkeit von Ehevertragsklauseln in Beteiligungsverträgen zu beleuchten (Beitrag in der Zeitschrift GWR). Nach einer kurzen Darstellung der rechtlichen Hintergründe der Ehevertragsklausel werden deren Vor- und Nachteile erörtert. Die Autoren erarbeiten einen Alternativvorschlag, der denselben Zweck erfüllt und für Investor/innen und Gründer/innen weniger einschneidend ist.

Mit Genehmigung des Verlages der Zeitschrift GWR finden Sie den Beitrag von Schwenke/Dressel im BAND Best Practice Koffer.

Hans-Joachim Schwenke ist Gründungspartner der Kanzlei Schwenke Schütz in Berlin. In seiner Funktion als Notar und als Rechtsanwalt berät er u.a. Unternehmen, insbesondere Start-Ups, im Gesellschaftsrecht. Er ist zudem Vorstand beim Business Angels Club Berlin-Brandenburg und selbst als Angel aktiv.
Dr. Caroline Dressel ist ebenfalls bei der Kanzlei Schwenke Schütz tätig, dies schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht. Sie hat sich auf die Beratung von Start-Ups und jungen Gründer/innen spezialisiert und ist in verschiedenen Netzwerken aktiv. Im Masterstudium „Legal Tech“ hat sie zudem Einblicke in technische und rechtliche Fragen von jungen Tech-Unternehmen erhalten. Die Kanzlei Schwenke Schütz berät Unternehmen umfassend in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts und rundet diese durch die notarielle Betreuung ab.