Fondsstandortgesetz vom Kabinett verabschiedet

Bereits am 17. Dezember 2020 hatte Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) in einer Stellungnahme seine kritische Haltung zum Entwurf des so genannten Fondsstandortgesetzes zum Ausdruck gebracht. Jetzt wurde das Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Inwieweit der Bundestag im Rahmen des Gesetzesbeschlusses auf die zahlreichen Änderungsvorschläge eingehen wird, die von BAND und anderen Verbänden geliefert wurden, bleibt zunächst abzuwarten.

Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland sieht unter anderem Neuerungen beim Thema Mitarbeiterbeteiligungen vor. Der steuerliche Freibetrag zum Beispiel wird künftig auf 720 Euro verdoppelt. Die Änderungen sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten, müssen zuvor jedoch noch Bundestag und Bundesrat passieren. Ob die nun beschlossenen Maßnahmen der Startup-Szene „einen Schub geben“ und die „Attraktivität des deutschen Fondsstandorts steigern“ können, wie Finanzminister Olaf Scholz es als Ziel formuliert hat, wird sich in der Praxis zeigen müssen.

Die Ausgabe BrANDneues 17/2020 mit der Stellungname von BAND zum Fondstandortgesetz aus dem Dezember lesen Sie hier.