Als Instrument im Kampf um rare Talente und zur dauerhaften Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme hoch gelobt. Die Varianz der Gestaltungsmöglichkeiten mit jeweiligen Vorzügen und Nachteilen ist jedoch eklatant. Ab Ende Januar befasst sich die neue Arbeitsgruppe des German Standards Setting Institutes (GESSI) mit dem Thema Mitarbeiterbeteiligung und erarbeitet das erste Standardvertragswerk dazu. Sie hat am 27.01.2021 ihr erstes Arbeitstreffen. Die juristische Federführung obliegt bei diesem inzwischen sechsten GESSI Standardvertragswerk Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin. Die Organisation der AG liegt beim Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS).
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe in alphabetischer Reihenfolge sind Stand 07. Januar 2021:
- Dr. Stephan Bank, Schnittker Möllmann Partner (SMP)
- Gloria Bäuerlein, Vorstand, Bundesverband Deutsche Startups
- Prof. Dr. Christoph von Einem, Partner ARQIS Rechtsanwälte, Angel Investor
- Matthias Helfrich, Angel Investor
- Clemens Höhn, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
- Dr. Roland Kirchhof, Vorstand, Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)
- Michael W. Nimtsch, Angel Investor
- Dr. Christoph Rödter, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP
- Christoph Stresing, Geschäftsführer, Bundesverband Deutsche Startups e.V.
- Dr. Benjamin Ullrich, Schnittker Möllmann Partner (SMP)
- Christian Vollmann, Angel Investor
- Dr. Jan Wenzel, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Nach den Standardverträgen „Wandeldarlehen“ (2018), „Term Sheet“ (2019), „Arbeitsverträge“ (2019) und „Finanzierungsrunde“ (2020) sind die Verträge „Syndizierung“ (aktuell ebenfalls in der Erarbeitung) und „Mitarbeiterbeteiligung“ das bereits fünfte bzw. sechste Vertragswerk, das vom German Standards Setting Institute auf den Weg gebracht wird.
GESSI ist ein Joint Venture von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. und dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. Durch die partnerschaftliche Trägerschaft wird gewährleistet, dass die Standarddokumente die Interessen und Belange der Parteien und Stakeholder ausgewogen berücksichtigen. Weitere Informationen unter www.standardsinstitute.de/
Essen, 11. Januar 2021